Reisebestimmungen

So wie es für uns Menschen völlig normal ist, dass man beim Überschreiten einer Landesgrenze einen gültigen Reisepass oder zumindest einen Personalausweis benötigt, so gibt es auch für das Reisen mit Tieren verbindliche Vorschriften. Die EU-Verordnung Nr. 998/2003 regelt die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie aus und in Drittländer. Dabei werden unter Heimtieren Hunde, Katzen und Frettchen verstanden. Auch Großbritannien, Irland, Malta und Schweden wurden 2012 mit dieser EU-Verordnung harmonisiert. Bei den Drittländern, also Ländern, die nicht der EU angehören, ist zwischen gelisteten Drittländern wie der Schweiz und Island und den nicht gelisteten wie der Türkei, Marokko oder Mazedonien zu unterscheiden.
Grundsätzlich dürfen nur gesunde Tiere auf Reisen mitgenommen werden. Welpen müssen ein Mindestalter von acht Wochen haben. Sie müssen mittels eines Mikrochips eindeutig gekennzeichnet sein.
Weiters muss ein EU-Heimtierausweis (pet passport) mitgeführt werden, da der normale gelbe Impfpass nicht für Grenzübertritte ausreicht. Der EU-Heimtierausweis ist beim Tierarzt erhältlich und hat eine fortlaufende Nummer. Auf dem blauen Einband ist das jeweilige EU-Mitgliedsland, aus dem das Tier stammt, aufgedruckt. In diesem Pass werden sämtliche Impfungen, erforderliche präventive Gesundheitsmaßnahmen sowie nötige Gesundheitsbestätigungen eingetragen.

Ebenso muss in diesem Pass eine gültige Tollwutschutzimpfung vermerkt sein. Das Mindestimpfalter beträgt drei Monate. Ein belastbarer Impfschutz besteht aber erst nach 21 Tagen. Das bedeutet, dass die Grundimmunsierung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt durchgeführt worden sein muss. Die Wiederholungsimpfungen müssen nach den Empfehlungen des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt werden.

Einige Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Irland und Malta verlangen spezifische Parasitenbehandlungen, wobei die vorgeschriebenen Behandlungszeitpunkte genau einzuhalten und vom Tierarzt im Heimtierausweis auf die Stunde genau zu bestätigen sind.

Um ein Tier aus einem Drittstaat problemlos wieder einführen zu können, wird empfohlen einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und einen serologischen Tollwut-Antikörper- Nachweis mitzuführen. Ein solcher Antikörper-Nachweis sollte mindestens 120 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden, um noch genügend Zeit für eine eventuell notwendige Auffrischungsimpfung zu lassen. Manchmal sind auch eine Tiergesundheitsbescheinigung und eine spezielle Erklärung notwendig. Bitte führen Sie auch immer eine Hundeleine und einen Beißkorb mit sich. In manchen Ländern wie z. B. Großbritannien oder Ungarn dürfen bestimmte Hunderassen wie Staffordshire Terrier, Pitbull oder Mastiff nicht eingeführt werden.

Aber aufgepasst: Dieser Artikel erhebt keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit, denn gesetzliche Bestimmungen sind veränderlich. Er soll Sie nur veranlassen, sich früh genug mit den jeweiligen Reisebestimmungen Ihres Reiseziels und den Bestimmungen der Wiedereinreise auseinander zu setzen. Nehmen Sie dazu am besten mit den Botschaften dieser Länder Kontakt auf. Ausführlich informiert auch die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit oder fragen Sie Ihren Tierarzt. Schönen Urlaub!